Datenschutz und Privatsphäre rund um den AV1

Um die Privatsphäre aller Nutzerinnen und Nutzer und Personen in der Umgebung des Avatars zu schützen, wendet die AV1 Technologie eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen an.

Um die Privatsphäre der Schülerinnen und Schüler, die den AV1 zur Teilnahme am Unterricht nutzen (im Folgenden „Nutzer¹“) und der Personen in der Umgebung des Avatars zu schützen und um sicherzustellen, dass das Videostreaming so sicher wie möglich ist, wenden wir eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen an. Beispiele dafür sind der Ein-/Ausschaltknopf und die
End-to-End-Verschlüsselung des Livestreams.

Betrieb ist deutlich sichtbar

Wenn der Nutzer online ist, leuchten die Augen des AV1, sodass jeder in der Umgebung sehen kann, ob der AV1 aktiv ist oder nicht.

Der Avatar kann jederzeit ausgeschaltet werden

Wenn der AV1 nicht verwendet werden soll oder sich beispielsweise im Lehrerzimmer befindet, kann der Avatar über eine Taste auf der Rückseite ausgeschaltet werden.

Nur ein Nutzer pro Avatar

Durch einen 2-stufigen Passwort-Prozess ist sichergestellt, dass der Nutzer nur ein Endgerät mit dem Avatar verbinden kann. Der Zugriff erlischt beim Wechsel auf ein anderes Endgerät automatisch.

Verbindliche Nutzungsregeln

Mit der Bestätigung der Nutzungsregeln in der AV1 App erkennen Sorgeberechtigte an, dass sie nicht berechtigt sind, sich eigenständig mit dem AV1 zu verbinden oder im Raum anwesend sein zu dürfen, während das Kind oder der Jugendliche am Unterricht teilnimmt. Der Empfängerkreis der personenbezogenen Daten bleibt auf die Nutzer beschränkt. No Isolation hat die Möglichkeit, den Zugang des Nutzers dauerhaft zu sperren, sollten die Nutzungsregeln nicht eingehalten werden. 

Ende-zu-Ende-verschlüsselter Videostream

Der Videostream wird über eine verschlüsselte Ende-zu-Ende-Verbindung zwischen dem AV1 und dem Endgerät übermittelt. Der Zugriff auf den Stream ist nur für den Nutzer der AV1 App möglich. Es findet keine Speicherung des Videostreams statt.

Einverständniserklärung

Die Schulen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Zustimmung der Eltern der anderen Kinder in der Klasse und auch der involvierten Lehrkräfte einzuholen, um die Verwendung der AV1 Technologie zu erlauben.

Aufnahmen des Livestreams sind nicht möglich

Wenn der Nutzer versucht, im Laufe des Livestreams einen Screenshot zu machen, erfolgt eine automatische Sperrung der AV1 App und die Verbindung wird beendet. Gleiches passiert, wenn versucht wird, einen externen Fernseher oder Computermonitor ans Endgerät anzuschließen. In beiden Fällen muss der Nutzer seinen Systemadministrator kontaktieren, um seinen Zugang wieder freigeben zu lassen. 

Es werden keine Daten gespeichert

Der Livestream wird weder aufgezeichnet noch gespeichert oder zwischengespeichert. Die zwei IP-Adressen, die für den Aufbau der Verbindung zum Avatar an einen Server von No Isolation übermittelt werden, berühren bei der Übermittlung keinen permanenten, sondern nur den flüchtige/volatilen Arbeitsspeicher (RAM). Die IP-Adressen werden nirgends gespeichert. Die Speicherung von Daten zahlender Kunden und Kundinnen oder berechtigter Personen (z. B. Personal der Schule) erfolgt lediglich, um eine Bestellung und die Zahlung zu bearbeiten sowie Supportanfragen bei No Isolation einreichen zu können.

No Isolation ist DSGVO-konform

No Isolation benötigt keine persönlichen Daten des AV1-Benutzers und fragt auch nicht danach. Wir speichern nur Kundendaten (z. B. Name und Kontaktinformationen der Schule), um die Bestellung und Zahlung zu bearbeiten und durchzuführen.


¹Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Text die Sprachform des generischen Maskulinums angewandt. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll.